Aktuelle Informationen

Fokussierte Prüfung des BayLDA im Bereich Wohnungswirtschaft - Selbstauskünfte von Mietinteressenten gefordert – was ist datenschutzrechtlich zulässig? Die neue BayLDA-Stabsstelle beginnt das Jahr 2022 mit einer weiteren branchenorientieren Prüfung. Abgefragt wird die datenschutzrechtliche Behandlung von Selbstauskünften von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten. Muss der künftige Vermieter oder von diesen beauftragten Immobilienmakler erfahren, mit wie vielen Personen Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten in die angebotene Wohnung einziehen möchte? Darf nach dem Beruf und dem Einkommen der Interessentinnen oder Interessenten gefragt werden? Darf zum Beleg dieser Aussagen ein Gehaltsnachweis angefordert werden? Kann sogar die Vorlage einer Selbstauskunft einer Auskunftei verlangt werden? Da genau solche Fragen und Beschwerden regelmäßig das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht erreichen, widmet sich die zweite fokussierte Prüfung der neuen Prüfungsreihe der Thematik „Selbstauskünfte von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten“. Die Pressemitteilung des BayLDA finden Sie unter: https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2022_02.pdf Die Prüffragen sowie Informationen zu dem Prüfkomplex werden unter https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen_stabsstelle.html veröffentlicht.
Aktuelle Prüfung des BayLDA 2022
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Fokussierte Prüfung des BayLDA im Bereich Wohnungswirtschaft - Selbstauskünfte von Mietinteressenten gefordert – was ist datenschutzrechtlich zulässig? Die neue BayLDA-Stabsstelle beginnt das Jahr 2022 mit einer weiteren branchenorientieren Prüfung. Abgefragt wird die datenschutzrechtliche Behandlung von Selbstauskünften von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten. Muss der künftige Vermieter oder von diesen beauftragten Immobilienmakler erfahren, mit wie vielen Personen Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten in die angebotene Wohnung einziehen möchte? Darf nach dem Beruf und dem Einkommen der Interessentinnen oder Interessenten gefragt werden? Darf zum Beleg dieser Aussagen ein Gehaltsnachweis angefordert werden? Kann sogar die Vorlage einer Selbstauskunft einer Auskunftei verlangt werden? Da solche Fragen und Beschwerden regelmäßig das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) erreichen, widmet sich die zweite fokussierte Prüfung der neuen Prüfungsreihe der Thematik „Selbstauskünfte von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten“. Die Pressemitteilung des BayLDA finden Sie unter: https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2022_02.pdf Die Prüffragen sowie Informationen zu dem Prüfkomplex werden unter https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen_stabsstelle.html veröffentlicht.

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Fokussierte Prüfung des BayLDA im Bereich Wohnungswirtschaft - Selbstauskünfte von Mietinteressenten gefordert – was ist datenschutzrechtlich zulässig? Die neue BayLDA-Stabsstelle beginnt das Jahr 2022 mit einer weiteren branchenorientieren Prüfung. Abgefragt wird die datenschutzrechtliche Behandlung von Selbstauskünften von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten. Muss der künftige Vermieter oder von diesen beauftragten Immobilienmakler erfahren, mit wie vielen Personen Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten in die angebotene Wohnung einziehen möchte? Darf nach dem Beruf und dem Einkommen der Interessentinnen oder Interessenten gefragt werden? Darf zum Beleg dieser Aussagen ein Gehaltsnachweis angefordert werden? Kann sogar die Vorlage einer Selbstauskunft einer Auskunftei verlangt werden? Da solche Fragen und Beschwerden regelmäßig das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) erreichen, widmet sich die zweite fokussierte Prüfung der neuen Prüfungsreihe der Thematik „Selbstauskünfte von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten“. Die Pressemitteilung des BayLDA finden Sie unter: www.lda.bayern.de/media/pm/pm2022_02.pdf Die Prüffragen sowie Informationen zu dem Prüfkomplex werden unter www.lda.bayern.de/de/kontrollen_stabsstelle.ht ml veröffentlicht.