Aktuelle Informationen
Warnung vor provozierten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Auskünften nach Art 15-22 DSGVO
Der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) liegen mehrere Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu
Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO vor. Auch bei von uns als externer Datenschutzbeauftragter betreuten Firmen sind schon derartige
zweifelhafte Anfrage eingegangen. Dabei soll versucht werden unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines
immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu
bewegen.
Folgende zwei Szenarien wurden bislang geschildert:
1. Anfrage über ein Kontaktformular
Bei diesem Szenario meldet sich eine Person über das auf der Webseite des Unternehmens geschaltete Kontaktformular und bittet um Rückruf.
Versucht das Unternehmen dann im Nachgang die entsprechende Person unter der angegebenen Rufnummer zu erreichen, wird der Anruf nicht
angenommen. Ein paar Wochen später meldet sich die Person wieder. Diesmal wird gefragt, welche Daten das Unternehmen gespeichert hat und
es wird die Löschung der Daten verlangt.
2. Newsletter-Abonnement
Eine Person abonniert einen Newsletter auf der Webseite des Unternehmens. Kurz darauf wird das Unternehmen kontaktiert und um Auskunft über
gespeicherte Daten gebeten und ebenfalls wieder um Datenlöschung.
Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei Nichtbeauskunftung meldet sich ein Rechtsanwalt und macht wegen mutmaßlicher Verletzung der
Betroffenenrechte angeblichen Schadensersatz nach Art 81 DSGVO geltend.
Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen innerhalb der von der DSGVO gesetzten Frist (1 Monat) und vor allem vollständig und richtig Auskunft zu
erteilen.
Weitere Infos unter https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/provozierte-schadensersatzansprueche-hinweise-der-gdd
Aktuelle Informationen
Warnung vor provozierten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Auskünften
nach Art 15-22 DSGVO
Der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) liegen mehrere Meldungen über
missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO vor. Auch bei von uns
als externer Datenschutzbeauftragter betreuten Firmen sind schon derartige zweifelhafte Anfrage
eingegangen. Dabei soll versucht werden unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur
außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen
sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu bewegen.
Folgende zwei Szenarien wurden bislang geschildert:
1. Anfrage über ein Kontaktformular
Bei diesem Szenario meldet sich eine Person über das auf der Webseite des Unternehmens geschaltete
Kontaktformular und bittet um Rückruf. Versucht das Unternehmen dann im Nachgang die entsprechende
Person unter der angegebenen Rufnummer zu erreichen, wird der Anruf nicht angenommen. Ein paar
Wochen später meldet sich die Person wieder. Diesmal wird gefragt, welche Daten das Unternehmen
gespeichert hat und
es wird die Löschung der Daten verlangt.
2. Newsletter-Abonnement
Eine Person abonniert einen Newsletter auf der Webseite des Unternehmens. Kurz darauf wird das
Unternehmen kontaktiert und um Auskunft über gespeicherte Daten gebeten und ebenfalls wieder um
Datenlöschung.
Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei Nichtbeauskunftung meldet sich ein Rechtsanwalt und macht
wegen mutmaßlicher Verletzung der Betroffenenrechte angeblichen Schadensersatz nach Art 81 DSGVO
geltend.
Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen innerhalb der von der DSGVO gesetzten Frist (1 Monat) und vor
allem vollständig und richtig Auskunft zu erteilen.
Weitere Infos unter https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/provozierte-schadensersatzansprueche-hinweise-
der-gdd
Aktuelle
Informationen
Warnung vor provozierten
Schadenersatzansprüchen im
Zusammenhang mit Auskünften nach
Art 15-22 DSGVO
Der Gesellschaft für Datenschutz und
Datensicherheit e.V. (GDD) liegen mehrere
Meldungen über missbräuchlich anmutende
Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22
DS-GVO vor. Auch bei von uns als externer
Datenschutzbeauftragter betreuten Firmen sind
schon derartige zweifelhafte Anfrage
eingegangen. Dabei soll versucht werden unter
Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur
außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen
Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den
Betroffenen sowie zur Erstattung der angeblich
entstandenen Rechtsanwaltskosten zu
bewegen.
Folgende zwei Szenarien wurden bislang
geschildert:
1. Anfrage über ein Kontaktformular
Bei diesem Szenario meldet sich eine Person
über das auf der Webseite des Unternehmens
geschaltete Kontaktformular und bittet um
Rückruf. Versucht das Unternehmen dann im
Nachgang die entsprechende Person unter der
angegebenen Rufnummer zu erreichen, wird
der Anruf nicht angenommen. Ein paar Wochen
später meldet sich die Person wieder. Diesmal
wird gefragt, welche Daten das Unternehmen
gespeichert hat und
es wird die Löschung der Daten verlangt.
2. Newsletter-Abonnement
Eine Person abonniert einen Newsletter auf der
Webseite des Unternehmens. Kurz darauf wird
das Unternehmen kontaktiert und um Auskunft
über gespeicherte Daten gebeten und ebenfalls
wieder um Datenlöschung.
Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei
Nichtbeauskunftung meldet sich ein
Rechtsanwalt und macht wegen mutmaßlicher
Verletzung der Betroffenenrechte angeblichen
Schadensersatz nach Art 81 DSGVO geltend.
Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen
innerhalb der von der DSGVO gesetzten Frist (1
Monat) und vor allem vollständig und richtig
Auskunft zu erteilen.
Weitere Infos unter
https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/provozier
te-schadensersatzansprueche-hinweise-der-gdd