Aktuelle Informationen

Warnung vor provozierten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Auskünften nach Art 15-22 DSGVO Der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) liegen mehrere Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO vor. Auch bei von uns als externer Datenschutzbeauftragter betreuten Firmen sind schon derartige zweifelhafte Anfrage eingegangen. Dabei soll versucht werden unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu bewegen. Folgende zwei Szenarien wurden bislang geschildert: 1. Anfrage über ein Kontaktformular Bei diesem Szenario meldet sich eine Person über das auf der Webseite des Unternehmens geschaltete Kontaktformular und bittet um Rückruf. Versucht das Unternehmen dann im Nachgang die entsprechende Person unter der angegebenen Rufnummer zu erreichen, wird der Anruf nicht angenommen. Ein paar Wochen später meldet sich die Person wieder. Diesmal wird gefragt, welche Daten das Unternehmen gespeichert hat und es wird die Löschung der Daten verlangt. 2. Newsletter-Abonnement Eine Person abonniert einen Newsletter auf der Webseite des Unternehmens. Kurz darauf wird das Unternehmen kontaktiert und um Auskunft über gespeicherte Daten gebeten und ebenfalls wieder um Datenlöschung. Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei Nichtbeauskunftung meldet sich ein Rechtsanwalt und macht wegen mutmaßlicher Verletzung der Betroffenenrechte angeblichen Schadensersatz nach Art 81 DSGVO geltend. Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen innerhalb der von der DSGVO gesetzten Frist (1 Monat) und vor allem vollständig und richtig Auskunft zu erteilen. Weitere Infos unter https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/provozierte-schadensersatzansprueche-hinweise-der-gdd
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Warnung vor provozierten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Auskünften nach Art 15-22 DSGVO Der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) liegen mehrere Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO vor. Auch bei von uns als externer Datenschutzbeauftragter betreuten Firmen sind schon derartige zweifelhafte Anfrage eingegangen. Dabei soll versucht werden unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu bewegen. Folgende zwei Szenarien wurden bislang geschildert: 1. Anfrage über ein Kontaktformular Bei diesem Szenario meldet sich eine Person über das auf der Webseite des Unternehmens geschaltete Kontaktformular und bittet um Rückruf. Versucht das Unternehmen dann im Nachgang die entsprechende Person unter der angegebenen Rufnummer zu erreichen, wird der Anruf nicht angenommen. Ein paar Wochen später meldet sich die Person wieder. Diesmal wird gefragt, welche Daten das Unternehmen gespeichert hat und es wird die Löschung der Daten verlangt. 2. Newsletter-Abonnement Eine Person abonniert einen Newsletter auf der Webseite des Unternehmens. Kurz darauf wird das Unternehmen kontaktiert und um Auskunft über gespeicherte Daten gebeten und ebenfalls wieder um Datenlöschung. Bei falscher oder verspäteter Auskunft, bzw. bei Nichtbeauskunftung meldet sich ein Rechtsanwalt und macht wegen mutmaßlicher Verletzung der Betroffenenrechte angeblichen Schadensersatz nach Art 81 DSGVO geltend. Wichtig ist daher bei derartigen Anfragen innerhalb der von der DSGVO gesetzten Frist (1 Monat) und vor allem vollständig und richtig Auskunft zu erteilen. Weitere Infos unter https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/provozierte-schadensersatzansprueche-hinweise- der-gdd

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